AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
Die "Vermietungsagentur Meine-Ostseeferien.de, Inhaber Alexander Kintea“ – nachfolgend „Vermittler“ genannt, vermittelt Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nachfolgend zusammenfassend als „Ferienunterkünfte“ bezeichnet), im Namen des Vermieters. Die vertraglichen Beziehungen bzgl. der Vermietung bzw. Anmietung der Ferienunterkünfte entstehen zwischen dem Vermieter und dem Mieter direkt. Der Vermittler vermittelt diesen Vertragsabschluss nur und hilft bei dessen Abwicklung (insbesondere bzgl. der Buchungsabwicklung und bzgl. der Abrechnung), wird aber nicht Vertragspartei im Rahmen dieses Vertrages. 

§ 1 Mietgegenstand, Einrichtung, Belegungszahl
(1) Als Ferienunterkunft wird durch den Vermieter an den Mieter die in der Anfrage bzw. Buchung genannte Ferienunterkunft vermietet (Mietobjekt). Das Mietobjekt darf maximal mit der in der Anfrage genannten Personenzahl (Zahl der maximal zulässigen Übernachtungspersonen, inkl. Klein- und Kleinstkindern) bezogen werden. Das Rauchen ist im Mietobjekt nicht gestattet. Das Mietobjekt ist für die angegebene Personenzahl möbliert, einschließlich Betten und Hausrat. Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben. Sie können vom Mieter auf eigene Kosten mitgebracht oder beim Service vor Ort gegen Entgelt gemietet werden.
(2) Der Mieter darf die Ferienunterkunft ausschließlich zu privaten Erholungszwecken nutzen. Jedwede gewerbliche Nutzung, Weiter- oder Untervermietung ist untersagt.
Haustiere dürfen nur nach zuvor erfolgter Zustimmung des Vermieters/Vermittlers mitgebracht werden. Die Hausordnung ist zu beachten.
(3) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Ferienquartiere. Sollte das gebuchte Ferienquartier nicht verfügbar sein, z.B. aufgrund höherer Gewalt wie Feuer- oder Wasserschaden, so ist der Vermieter ermächtigt, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Buchungsbestätigung
Mit der Übersendung der „Anfrage über die Anmietung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern“ an den Mietinteressenten gibt der Vermieter, vertreten durch den Vermittler, ein freibleibendes Angebot zum Vertragsschluss bzgl. der betreffenden Ferienunterkunft gegenüber dem Interessenten ab. Nimmt der Mietinteressent das Angebot durch Bestätigung an und ist die Ferienunterkunft weiterhin verfügbar, so kommt damit der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Der Vermittler wird dem Mieter zeitnah eine Buchungsbestätigung übermitteln.

§ 3 Kurtaxe
Der Mieter ist verpflichtet, die ortsübliche Kurtaxe an den Vermieter, durch Überweisung des betreffenden, gemäß Satzung des Urlaubsorts erhobenen Betrages, auf das Konto des Vermittlers zu entrichten. Bei Buchungen von Ferienunterkünften in Rerik ist die Kurtaxe beim Service vor Ort zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis für die Kurabgabe wird dem Gast zugesandt. Der Vermittler leitet die Kurtaxe an die zuständige Gemeinde weiter. 

§ 4 Sorgfaltspflichten
(1) Der Mieter hat das Mietobjekt und die in ihm enthaltenden Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Durch ihn schuldhaft verursachte Schäden hat der Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermittler zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt wie vorgefunden zurückzugeben. Das Umstellen des Mobiliars ist nicht gestattet.
(2) Der Vermittler kann für Straßen- und Bauarbeiten, die er selbst nicht zu verantworten hat, nicht haftbar gemacht werden. Schadensansprüche gegen den Vermittler sind ausgeschlossen.
(3) Wird die Ferienunterkunft im nichtvertragsgemäßen Zustand angetroffen, sind etwaige Mängel unverzüglich gegenüber dem Vermittler anzuzeigen. Dem Vermittler steht die Möglichkeit zu, die Mängel in angemessener Frist zu beheben. Eine Minderung des Mietpreises ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel nicht sofort nach Bezug gemeldet hat. Nach Reiseende ist eine nachträgliche Reisepreisminderung ausgeschlossen.
(4) Das Aufladen von Elektroautos an einer Haushaltssteckdose (220V) ist aus Sicherheitsgründen in allen Ferienunterkünften strengstens verboten. Sofern in der Ferienunterkunft eine Wallbox/Ladestation zur kostenpflichtigen Aufladung von Elektroautos zur Verfügung steht, sind für die Nutzung die individuellen Nutzungsbedingungen der Unterkunft zu berücksichtigen und einzuhalten.
(5) Sofern im gebuchten Ferienquartier ein Internetzugang zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, besteht seitens des Gastes keinerlei Anspruch auf diese Leistung. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden oder zu langsamen Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Sofern die Zugänge passwortgeschützt sind, sind diese Passwörter Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit.
(6) Auf Verlangen ist pro Ferienunterkunft eine Kaution zu leisten, die nach Abnahme durch das Reinigungsteam der Ferienunterkunft per Überweisung innerhalb 14 Werktage zurückerstattet wird. Die jeweilige Kautionshöhe ist der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

§ 5 Hausordnung
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in dem jeweiligen Mietobjekt aus.

§ 6 Rücktritt
(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber dem Vermittler zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts kann der Vermieter vom Mieter eine Stornierungs-Entschädigung verlangen und zwar in folgender Höhe:
-Bei einem Rücktritt bis 31 Tage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung
-Bei einem Rücktritt 30 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn: 60 %  des Mietpreises;
-Bei einem Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn: 80 %  des Mietpreises;
-Danach 90 % des Mietpreises (dies gilt auch bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise des Mieters).
Als Stichtag für die Berechnung der vorgenannten Fristen gilt der Eingang der Kündigung beim Vermittler. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. 
(2) Bei Buchungen über Buchungsportale wie z.B. AirBnB, booking.com oder homeaway/fewo-direkt.de gelten die jeweiligen AGB dieser Anbieter.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt von der vorstehenden Regelung des § 7 (1) für beide Vertragspartner unberührt.

§ 7 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des in der Buchungsbestätigung genannten Gesamtbetrags und der Kurtaxe erfolgt ausschließlich an den Vermittler auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Ausgenommen hiervon sind Buchungen über das Internetportal www.airbnb.com.
(2) Der Mieter hat innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des o.g. Gesamtbetrages auf das in der Anfrage genannte Konto des Vermittlers zu zahlen. Eine gesonderte Inrechnungstellung des Anzahlungsbetrags erfolgt nicht. Die Anzahlung wird stattdessen in der Gesamtrechnung ausgewiesen. 
(3) Der Restbetrag (d.h., der Gesamtbetrag abzüglich der Anzahlung) ist bis 30 Tage vor Mietbeginn, ebenfalls auf das zuvor genannte Konto des Vermittlers, zu zahlen. 
(4) Maßgeblich zur Einhaltung der unter § 7 (2) und (3) gesetzten Zahlungsfristen ist der vollständige Eingang der jeweiligen Beträge auf dem Konto des Vermittlers.
(5) Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 30 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsabschluss auf das Konto des Vermittlers zu überweisen.
Gerät der Mieter mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 8 Übergabe/Rückgabe des Mietobjekts, Schlüssel
(1) Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Der Schlüssel zum Mietobjekt wird in einem Schlüsseltresor hinterlegt oder durch den Service vor Ort bis 18:00 Uhr überreicht. Die Kontaktdaten des jeweiligen Service-Mitarbeiters werden dem Mieter mit der Zusendung der Anreiseinformationen mitgeteilt.
Der Vermieter übernimmt bei Anreise des Mieters außerhalb des vorgenannten Übergabezeitfensters keine Gewähr für eine Übergabe des Mietobjekts noch am selben Tag. Daher ist im Falle einer Verspätung des Mieters der Service unbedingt rechtzeitig durch den Mieter zu kontaktieren und ein Termin abzustimmen, um die Übergabe auch bei Verspätung des Mieters noch sicherzustellen.
(2) Der Mieter hat alle erhaltenen Schlüssel am Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr im Schlüsseltresor zu hinterlegen oder beim Service zurückzugeben.
Die Ferienunterkunft ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen, Geschirr ist abzuwaschen bzw. der Geschirrspüler auszuräumen und der Müll ist in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Bei Mietobjekten mit Grill und/oder Kamin ist dieser zusätzlich vom Mieter zu reinigen. Andernfalls werden dem Mieter evtl. zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
(3) Setzt der Mieter den Gebrauch nach der Mietsache nach Ende der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als nicht verlängert. §545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen neu vereinbart werden.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Vermittler erhebt und speichert die ihm im Zuge des Vertragsschlusses und dessen Durchführung übermittelten Daten des Mieters, um seine Aufgaben als Vermittler erfüllen zu können. Mit der Übermittlung seiner Kontaktdaten erklärt sich der Mieter mit der Speicherung der Daten beim Vermittler und damit einverstanden, dass seine Daten an den Vermieter der gewählten Ferienunterkunft, den Reinigungsservice, den Hausmeisterservice bzw. zuständigen Handwerksbetrieb und die für die Erhebung der Kurtaxe zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus behandelt der Vermittler sämtliche Daten des Mieters anderen gegenüber vertraulich und erklärt hiermit ausdrücklich, dass eine Weitergabe der Daten an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken, nicht stattfindet, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 10 Nebenstimmungen, Schriftform 
Als besondere Nebenabrede zu diesem Vertrag wird das Folgende vereinbart:
Sonstige mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Sie haben auch keine Gültigkeit, dies gilt auch für etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis des vorstehenden Satzes.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg.

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